Prüfen

Wir blicken nicht nur zurück, sondern auch nach vorne und geben Impulse

für die Zukunft Ihrer Genossenschaft.

Gesetzlich verpflichtet, unternehmerisch gedacht

Durch unsere Arbeit wollen wir Ihnen Sicherheit bieten, Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig wertvolle Impulse zur Entwicklung Ihrer Genossenschaft geben. Dazu gehört der Mut, unbequeme Themen klar und lösungsorientiert aufzugreifen ebenso wie eine respektvolle Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung.

Unsere Prüfungsleistungen

Neben der genossenschaftlichen Pflichtprüfung nach § 53 GenG bieten wir Ihnen weitere Prüfungsdienstleistungen:

  • Prüfung von Tochtergesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Gründungsprüfungen
  • Verschmelzungsprüfungen
  • Prüfung von genossenschaftsnahen Stiftungen

Sie möchten mehr über unsere Prüfungsleistungen erfahren oder direkt ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren?